Gründungsschritte
Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld der
Gründung einer Limited oder Limited & Co. KG das von uns angebotene
kostenlose Erstberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Die eigentliche Gründung der englischen
Limited erfolgt im Regelfall durch einen hierauf spezialisierten
gewerblichen Anbieter. Hierdurch kann ein vollständiger Service der
in England erforderlichen Pflichten gewährleistet werden.
Nach der Gründung der englischen
Limited ist im Regelfall die Eintragung der selbständigen
Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister erforderlich.
Daneben ist die selbständige Zweigniederlassung auch beim Gewerbeamt
anzumelden. |