Unsere Leistungen

Wir betreuen Sie in allen Phasen der Limited

 

Vorgründungsphase

Im Vorfeld der Gründung Ihrer Limited oder Limited & Co. KG betreuen wir Sie bei der Auswahl der für Sie geeigneten Rechtsform. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die steuerlich für Sie optimale Gesellschaftsform (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft).

   


Diese Leistung erbringen wir für Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs.

Gründung der Limited oder Limited & Co. KG

Für den Vorgang der Gründung der Limited in Großbritannien können wir Ihnen gewerbliche Anbieter empfehlen. Im Fall der Limited & Co. KG betreuen wir Sie bei der gegebenenfalls erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages der deutschen Kommanditgesellschaft (KG).

Anmeldung der Gesellschaft

Bei der im Regelfall erforderlichen Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister und beim Gewerbeamt sowie der Eröffnung eines deutschen Bankkontos stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Wir übernehmen für Sie die Anmeldung der Gesellschaft bei den zuständigen Finanzämtern und der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Falls benötigt erarbeiten wir für Sie einen Anstellungsvertrag als Direktor der Limited.

Laufende Buchhaltung

Nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit übernehmen wir für Sie die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Im Bereich der Lohnbuchhaltung erstellen wir die Lohnabrechnungen, die An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen sowie die Jahresbescheinigungen zur Lohnsteuer und Berufsgenossenschaft. Daneben führen wir die Lohnkonten für Sie.

Im Bereich der Finanzbuchhaltung erfassen, kontieren und buchen wir die laufenden Geschäftsvorfälle. Wir erstellen die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Finanzamt. Sie erhalten von uns als monatliche Auswertungen die Summen- und Saldenliste sowie eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, aus der Sie jederzeit den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ablesen können. Bei Bedarf können wir Sie mit einer Offenen-Posten-Liste (nicht bezahlte Kunden- und Lieferantenrechnungen) oder Kostenstellenauswertungen versorgen.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Am Ende eines Jahres erstellen wir für die Gesellschaft den erforderlichen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung zum steuerlichen Ergebnis. Daneben erstellen wir die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.

Zur Vorlage der Bilanz bei britischen Behörden erhalten Sie von uns eine englische Übersetzung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Laufende Steuerberatung und Rechtsberatung

Neben der laufenden Buchhaltung und den jährlichen Steuererklärungen und dem Jahresabschluss stehen wir Ihnen auch laufend für betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Fragestellungen zur Verfügung.

Beispielhaft dürfen wir hierzu folgende Leistungen aufführen:

  • Prüfung von Steuerbescheiden und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder gegebenenfalls vor Finanzgerichten

  • Beratung bei Investitionen oder deren Finanzierung

  • Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen

  • Erstellung oder Änderung von Verträgen (z.B. Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, ...)