Organe und Struktur der Limited

Bei der GmbH bestehen zwei Organe. Der Gesellschafter also Eigentümer der Gesellschaftsanteile. Weiterhin benötigt die Gesellschaft mind. einen Geschäftsführer der die Gesellschaft vertritt. Im Gegensatz zu der Limited muss der Geschäftsführer eine natürliche Person sein. Der Gesellschafter kann eine natürliche und/oder juristische Person sein.
 

Limited

   

Shareholder

Ein Shareholder ist ein Gesellschafter. Diese Person oder Gesellschaft ist der Eigentümer der Gesellschaft. Dieser hat die Möglichkeit die Gesellschaft also die Shares (Aktien) zu verkaufen. Er kann auch einen Director (Geschäftsführer) benennen oder ablösen.

Die Wichtigkeit dieser Person oder Gesellschaft ist nicht zu verkennen. Der Shareholder haftet mit der Einlage also mit den gebrachten Shares. Nur in Ausnahmefällen besteht Durchgriffshaftung auf das private Vermögen.

Director

Der Director ist der Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft nach Außen und ist für die Geschäfte der Limited zuständig. Diese Person oder auch Gesellschaft(!) ist ein Angestellter der Limited. Er haftet nur in wenigen Ausnahmenfällen mit seinem privaten Vermögen (wie bei der GmbH).

Company Secretary

Der Company Secretary ist im deutschen System einer GmbH nicht vertreten. Er ist vergleichbar eines Buchhalters, der sich um die Pflichten mit dem Companies House befasst. Er hat keine Befugnisse und kann keine Geschäfte ohne Vollmacht tätigen. Bei Gesellschafterbeschlüsse ist er anwesend und zeichnet diese mit ab. Ein Company Secretary kann eine Person oder auch eine Gesellschaft sein. Wenn nur ein Director ernannt wird kann dieser nicht gleichzeitig der Company Secretary sein.

Struktur

Anschaulich lässt sich die Limited wie folgt darstellen

Limited & Co. KG

Bei der Limited & Co. KG wird zusätzlich zur englischen Limited noch eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. An der Kommanditgesellschaft ist die Limited als voll haftende Gesellschafterin (Komplementär) und der Gründer als beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) beteiligt.

Die englische Limited dient lediglich der Haftungsabschirmung und als Geschäftsführerin der KG; das operative Geschäft übernimmt die deutsche KG. Demgemäß wird auch der Gewinn von der deutschen KG versteuert. Dies ist der eigentliche Grund für diese Rechtsform, da die Besteuerung der KG als Personengesellschaft im Regelfall günstiger ist als die Besteuerung der Limited als Kapitalgesellschaft.

Struktur

Anschaulich lässt sich die typische Struktur der Limited & Co. KG wie folgt darstellen