anzumelden.
Parallel hierzu kann bereits die
Anmeldung der Limited beim deutschen Finanzamt zur Erteilung einer
Steuernummer erfolgen. Sofern eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich ist, ist
gleichzeitig eine Anmeldung beim Bundesamt für Finanzen vorzunehmen.
Grundsätzlich ist für die Besteuerung der Limited in Deutschland
sowohl das Finanzamt des Sitzes der Zweigniederlassung (für
Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch das Finanzamt
Hannover-Nord (für Umsatzsteuer) zuständig. Auf Antrag kann aber die
Zuständigkeit auf nur ein Finanzamt verlagert werden. Sofern
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist
für die Limited eine Betriebsnummer zu beantragen
Gleichzeitig sollte die Einrichtung
eines deutschen Bankkontos erfolgen.
Für den Fall, dass zusätzlich eine
Kommanditgesellschaft gegründet werden soll, ist der
Gesellschaftsvertrag festzulegen und die Anmeldung der KG beim
Handelsregister und beim Gewerbeamt zu beantragen.
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