| Diese Leistung erbringen wir für Sie im 
            Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs.
 
            Gründung der Limited oder Limited & 
            Co. KG Für den Vorgang der Gründung der Limited 
            in Großbritannien können wir Ihnen gewerbliche Anbieter empfehlen. 
            Im Fall der Limited & Co. KG betreuen wir Sie bei der gegebenenfalls 
            erforderlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages der deutschen 
            Kommanditgesellschaft (KG).  
            Anmeldung der Gesellschaft 
            Bei der im Regelfall erforderlichen 
            Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister und beim Gewerbeamt 
            sowie der Eröffnung eines deutschen Bankkontos stehen wir Ihnen 
            beratend zur Seite.  Wir übernehmen für Sie die Anmeldung der 
            Gesellschaft bei den zuständigen Finanzämtern und der Erstellung der 
            Eröffnungsbilanz. Falls benötigt erarbeiten wir für Sie einen 
            Anstellungsvertrag als Direktor der Limited.  Laufende Buchhaltung  Nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit 
            übernehmen wir für Sie die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung.  Im Bereich der Lohnbuchhaltung erstellen 
            wir die Lohnabrechnungen, die An- und Abmeldungen bei den 
            Krankenkassen sowie die Jahresbescheinigungen zur Lohnsteuer und 
            Berufsgenossenschaft. Daneben führen wir die Lohnkonten für Sie.  Im Bereich der Finanzbuchhaltung 
            erfassen, kontieren und buchen wir die laufenden Geschäftsvorfälle. 
            Wir erstellen die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das 
            Finanzamt. Sie erhalten von uns als monatliche Auswertungen die 
            Summen- und Saldenliste sowie eine Betriebswirtschaftliche 
            Auswertung, aus der Sie jederzeit den wirtschaftlichen Erfolg Ihres 
            Unternehmens ablesen können. Bei Bedarf können wir Sie mit einer 
            Offenen-Posten-Liste (nicht bezahlte Kunden- und 
            Lieferantenrechnungen) oder Kostenstellenauswertungen versorgen.  Jahresabschluss und 
            Steuererklärungen  Am Ende eines Jahres erstellen wir für 
            die Gesellschaft den erforderlichen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- 
            und Verlustrechnung und Anhang) nach deutschen handelsrechtlichen 
            Vorschriften sowie gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung zum 
            steuerlichen Ergebnis. Daneben erstellen wir die Körperschaft-, 
            Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.  Zur Vorlage der Bilanz bei britischen 
            Behörden erhalten Sie von uns eine englische Übersetzung der Bilanz 
            und Gewinn- und Verlustrechnung.  Laufende Steuerberatung und 
            Rechtsberatung  Neben der laufenden Buchhaltung und den 
            jährlichen Steuererklärungen und dem Jahresabschluss stehen wir 
            Ihnen auch laufend für betriebswirtschaftliche, steuerliche oder 
            rechtliche Fragestellungen zur Verfügung.  Beispielhaft dürfen wir hierzu folgende 
            Leistungen aufführen:  
              
              Prüfung von Steuerbescheiden und 
              Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder 
              gegebenenfalls vor Finanzgerichten 
              Beratung bei Investitionen oder deren 
              Finanzierung 
              Begleitung bei steuerlichen 
              Betriebsprüfungen 
              Erstellung oder Änderung von Verträgen 
              (z.B. Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, 
              ...)    |